UVV-Prüfung für kraftbetätigte Tore

Kraftbetätigte Garagen- und Industrietore sind wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Tore Bach übernimmt diese Prüfung durch eine sachkundige/befähigte Person – mit nachvollziehbarem Prüfprotokoll und persönlicher Einordnung, was für Ihre konkrete Anlage sinnvoll und erforderlich ist.

Für wen ist die Prüfung relevant?

Ob und in welchem Umfang eine UVV-Prüfung erforderlich ist, hängt von der Nutzung und dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Toranlage ab. Typischerweise relevant ist die Prüfung für:

Betriebe und Arbeitsstätten

Toranlagen, die im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes genutzt werden.

Industrie- und Lagerhallen

Kraftbetätigte Sektional- und Industrietore an Hallenzufahrten und Ladebereichen.

Gewerblich genutzte Garagen

Garagentoranlagen, die gewerblich betrieben oder von Mitarbeitenden genutzt werden.

Verwaltungen, Vermieter, WEGs

Relevanz hängt vom jeweiligen Nutzungs- und Verantwortungsbereich der Anlage ab.

Öffentliche/halböffentliche Anlagen

Prüfrelevanz ist hier vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Private Garagen

Für eine rein privat genutzte Garagentoranlage besteht keine pauschale jährliche UVV-Prüfpflicht – die UVV-Systematik richtet sich an Arbeitsschutz und betriebliche Nutzung. Für private Anlagen stehen der sichere Gebrauch, die allgemeine Verkehrssicherungspflicht sowie die Vorgaben des jeweiligen Herstellers im Vordergrund.

Wenn Sie unsicher sind, ob und welche Prüfung für Ihre konkrete Anlage sinnvoll ist, ordnen wir das gerne individuell für Sie ein.

Prüfzeitpunkte

Erstprüfung

Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme der kraftbetätigten Toranlage.

Nach wesentlichen Änderungen

Erneute Prüfung nach relevanten baulichen oder technischen Veränderungen an Tor, Antrieb oder Steuerung.

Wiederkehrende Prüfung

Nach der ASR A1.7 sollen wiederkehrende Prüfungen kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore mindestens jährlich erfolgen.

Wartung und Verkehrssicherungspflicht

Die UVV-Prüfung ersetzt keine regelmäßige Wartung der Toranlage nach Herstellervorgabe - beide Themen ergänzen sich. Als Betreiber einer Toranlage trifft Sie unabhängig von der UVV-Systematik zudem die allgemeine Verkehrssicherungspflicht: Ihre Anlage muss so unterhalten werden, dass von ihr keine vermeidbare Gefahr für Dritte ausgeht. Eine regelmäßige Prüfung und Wartung ist ein wesentlicher Baustein, um dieser Pflicht nachzukommen.

Was wird betrachtet?

Schutzeinrichtungen

Vorhandene Schutzeinrichtungen der Toranlage.

Antrieb und Steuerung

Funktion von Antrieb und Steuerung, einschließlich der elektrischen Komponenten.

Mechanische Bauteile

Zustand von Laufschienen, Rollen, Federn und weiteren mechanischen Bauteilen.

Sicherheitskontaktleisten und Lichtschranken

Funktionsfähigkeit der eingebauten Sicherheitseinrichtungen.

Befestigungen

Sicherer, fester Sitz der Toranlage in ihrer Umgebung.

Sichere Funktion und Dokumentation

Gesamtfunktion der Anlage sowie Dokumentation des Prüfergebnisses.

Dokumentation

Zu jeder Prüfung erstellen wir ein nachvollziehbares Prüfprotokoll (Prüfbuch). Darin werden festgestellte Mängel sowie empfohlene bzw. erforderliche Maßnahmen festgehalten, damit Sie einen klaren Überblick über den Zustand Ihrer Toranlage erhalten.

Ablauf

1

Anfrage

Sie schildern uns Ihre Toranlage und Ihr Anliegen.

2

Fachliche Einordnung

Wir ordnen ein, welche Prüfung für Ihre Anlage sinnvoll bzw. erforderlich ist.

3

Terminabstimmung

Gemeinsame Abstimmung eines passenden Prüftermins.

4

Prüfung

Durchführung der Prüfung vor Ort durch eine sachkundige/befähigte Person.

5

Dokumentation & Besprechung

Übergabe des Prüfprotokolls und Besprechung möglicher Mängel.

Fachliche Grundlagen

Diese Seite orientiert sich an der BAuA-Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 sowie der DGUV Information 208-022 „Türen und Tore". Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und keine verbindliche Einzelfallprüfung – ob und welche Prüfung für Ihre konkrete Toranlage erforderlich ist, klären wir gerne persönlich mit Ihnen.

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