UVV-Prüfung für kraftbetätigte Tore
Kraftbetätigte Garagen- und Industrietore sind wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Tore Bach übernimmt diese Prüfung durch eine sachkundige/befähigte Person – mit nachvollziehbarem Prüfprotokoll und persönlicher Einordnung, was für Ihre konkrete Anlage sinnvoll und erforderlich ist.
Für wen ist die Prüfung relevant?
Ob und in welchem Umfang eine UVV-Prüfung erforderlich ist, hängt von der Nutzung und dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Toranlage ab. Typischerweise relevant ist die Prüfung für:
Betriebe und Arbeitsstätten
Toranlagen, die im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes genutzt werden.
Industrie- und Lagerhallen
Kraftbetätigte Sektional- und Industrietore an Hallenzufahrten und Ladebereichen.
Gewerblich genutzte Garagen
Garagentoranlagen, die gewerblich betrieben oder von Mitarbeitenden genutzt werden.
Verwaltungen, Vermieter, WEGs
Relevanz hängt vom jeweiligen Nutzungs- und Verantwortungsbereich der Anlage ab.
Öffentliche/halböffentliche Anlagen
Prüfrelevanz ist hier vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Private Garagen
Für eine rein privat genutzte Garagentoranlage besteht keine pauschale jährliche UVV-Prüfpflicht – die UVV-Systematik richtet sich an Arbeitsschutz und betriebliche Nutzung. Für private Anlagen stehen der sichere Gebrauch, die allgemeine Verkehrssicherungspflicht sowie die Vorgaben des jeweiligen Herstellers im Vordergrund.
Wenn Sie unsicher sind, ob und welche Prüfung für Ihre konkrete Anlage sinnvoll ist, ordnen wir das gerne individuell für Sie ein.
Prüfzeitpunkte
Erstprüfung
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme der kraftbetätigten Toranlage.
Nach wesentlichen Änderungen
Erneute Prüfung nach relevanten baulichen oder technischen Veränderungen an Tor, Antrieb oder Steuerung.
Wiederkehrende Prüfung
Nach der ASR A1.7 sollen wiederkehrende Prüfungen kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore mindestens jährlich erfolgen.
Wartung und Verkehrssicherungspflicht
Die UVV-Prüfung ersetzt keine regelmäßige Wartung der Toranlage nach Herstellervorgabe - beide Themen ergänzen sich. Als Betreiber einer Toranlage trifft Sie unabhängig von der UVV-Systematik zudem die allgemeine Verkehrssicherungspflicht: Ihre Anlage muss so unterhalten werden, dass von ihr keine vermeidbare Gefahr für Dritte ausgeht. Eine regelmäßige Prüfung und Wartung ist ein wesentlicher Baustein, um dieser Pflicht nachzukommen.
Was wird betrachtet?
Schutzeinrichtungen
Vorhandene Schutzeinrichtungen der Toranlage.
Antrieb und Steuerung
Funktion von Antrieb und Steuerung, einschließlich der elektrischen Komponenten.
Mechanische Bauteile
Zustand von Laufschienen, Rollen, Federn und weiteren mechanischen Bauteilen.
Sicherheitskontaktleisten und Lichtschranken
Funktionsfähigkeit der eingebauten Sicherheitseinrichtungen.
Befestigungen
Sicherer, fester Sitz der Toranlage in ihrer Umgebung.
Sichere Funktion und Dokumentation
Gesamtfunktion der Anlage sowie Dokumentation des Prüfergebnisses.
Dokumentation
Zu jeder Prüfung erstellen wir ein nachvollziehbares Prüfprotokoll (Prüfbuch). Darin werden festgestellte Mängel sowie empfohlene bzw. erforderliche Maßnahmen festgehalten, damit Sie einen klaren Überblick über den Zustand Ihrer Toranlage erhalten.
Ablauf
Anfrage
Sie schildern uns Ihre Toranlage und Ihr Anliegen.
Fachliche Einordnung
Wir ordnen ein, welche Prüfung für Ihre Anlage sinnvoll bzw. erforderlich ist.
Terminabstimmung
Gemeinsame Abstimmung eines passenden Prüftermins.
Prüfung
Durchführung der Prüfung vor Ort durch eine sachkundige/befähigte Person.
Dokumentation & Besprechung
Übergabe des Prüfprotokolls und Besprechung möglicher Mängel.
Fachliche Grundlagen
Diese Seite orientiert sich an der BAuA-Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 sowie der DGUV Information 208-022 „Türen und Tore". Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und keine verbindliche Einzelfallprüfung – ob und welche Prüfung für Ihre konkrete Toranlage erforderlich ist, klären wir gerne persönlich mit Ihnen.
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